Buchpreisbindung: Was Autorinnen und Autoren im Selfpublishing wissen sollten

buch veröffentlichen erfolg als autor May 23, 2025

Kaum ein Gesetz im deutschen Buchmarkt wird so oft übersehen – und gleichzeitig so gravierend unterschätzt – wie das Gesetz über die Preisbindung für Bücher. Wer als Autor ein Buch veröffentlicht und sich für den Selfpublishing-Weg entscheidet, kommt an der Buchpreisbindung nicht ganz vorbei. Und doch begegnen mir immer wieder Autorinnen und Autoren, die von Preisaktionen bei Amazon schwärmen, Rabatte über Social Media bewerben oder Gewinnspiele mit einem Buchkauf koppeln – ohne zu wissen, dass sie sich damit juristisch auf dünnem Eis bewegen. Höchste Zeit, dieses Thema einmal praxisnah aufzubereiten.

Was genau regelt die Buchpreisbindung?

Die Buchpreisbindung verpflichtet jeden, der ein Buch gewerblich verkauft, dazu, einen verbindlichen Endkunden-Preis festzulegen – und zwar für alle Verkaufsstellen gleichermaßen. Ob Menschen bei Amazon, Thalia, im stationären Buchhandel oder direkt im Onlineshop des Autors kauft, spielt keine Rolle: Der Preis muss identisch sein. Das gilt für E-Books genauso wie für gedruckte Bücher. Diese Regel gibt es auch in Frankreich, Österreich und teilweise in Spanien und Italien – aber nicht in der Schweiz, den USA, in UK oder den Niederlanden.

Für den Buchhandel ist das fair: Kleine Buchläden sind konkurrenzfähig, weil niemand Preise unterbieten darf. Der Gesetzgeber möchte mit der Buchpreisbindung verhindern, dass große Anbieter wie Amazon oder mächtige Buchhandelsketten kleinere Händler mit niedrigen Preisen oder Rabattaktionen an die Wand drücken und so auf lange Sicht die Vielfalt des Buchmarkts gefährden. Wir wissen alle, dass dies in anderen Konsumbereichen völlig normal ist. Damit soll das Buch als Kulturgut geschützt und verhindert werden, dass es nicht als beliebige Handelsware verramscht wird.

Für wen gilt dieses Gesetz?

Die Preisbindung betrifft nicht nur klassische Verlage. Auch Selfpublisher sind davon erfasst. Genauer gesagt: jede Person, die Bücher gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig an – in der Gesetzessprache – „Letztabnehmer“ verkauft. Es genügt also nicht, sich auf die eigene „Autorenschaft“ zurückzuziehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wer sein Buch selbst vertreibt oder über Distributoren wie BoD, epubli, Tolino Media oder KDP (mit eigener ISBN) veröffentlicht, ist rechtlich betrachtet ein Anbieter mit Preisbindungspflicht. Lediglich im rein privaten Rahmen – etwa beim Verkauf eines gebrauchten Buches auf eBay – greift das Gesetz nicht. Aber auch hier gibt es Grenzen: Wer beispielsweise mehr als 40 Bücher innerhalb von sechs Wochen über eBay verkauft, handelt bereits geschäftsmäßig – und ist somit an die Preisbindung gebunden.

Warum das für Selfpublisher relevant ist

Autorinnen und Autoren, die sich für Selfpublishing beispielsweise auf Amazon entscheiden, genießen viele Freiheiten. Beim Thema Preisgestaltung allerdings lauern Fallstricke. Die typische Szene: Ein Buch oder eBook wird über Amazon KDP veröffentlicht und zwei Tage lang zur Einführung für 0,99 Euro angeboten. Gleichzeitig ist es aber über Tolino oder BoD bereits zum regulären Preis von 9,99 Euro im Handel gelistet.

In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor – mit potenziell kostspieligen Folgen. Noch werden keine regelmäßigen Kontrollen durchgeführt und im besten Fall merkt niemand etwas, doch man munkelt, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und einzelne Buchhändler zunehmend darauf achten, dass Preisaktionen korrekt durchgeführt werden. Wer erwischt wird, muss mit Unterlassungserklärungen, Abmahnungen und Schadenersatzforderungen rechnen – nicht selten im vierstelligen Bereich.

Wie man rechtssicher veröffentlicht – ohne auf Marketing zu verzichten

Es gibt Wege, Buchaktionen durchzuführen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Wer beispielsweise plant, sein Buch zunächst nur auf Amazon anzubieten, kann mit einem günstigen Einstiegspreis arbeiten – vorausgesetzt, das Buch ist nicht gleichzeitig auf anderen Plattformen erhältlich und nicht im VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) gelistet. In dieser Phase ist die Gefahr gering, dass ein Verstoß geahndet wird. Das sogenannte „Softlaunch-Modell“ mit einem Zeitversatz von wenigen Tagen ist daher bei vielen Autorinnen und Autoren beliebt.

Sobald jedoch eine breitere Distribution erfolgt – etwa über Tolino, Hugendubel, Weltbild oder Apple Books – gelten andere Regeln. Dann muss jede Preisänderung offiziell über das VLB gemeldet werden. Dieser Eintrag kostet nur wenige Cent, doch die Umsetzung nimmt Zeit in Anspruch: Händler benötigen in der Regel ein bis zwei Wochen, um Preisänderungen technisch zu übernehmen. In dieser Phase sind spontane Preisaktionen tabu. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte mit professionellen Dienstleistern zusammenarbeiten oder einen Hybridverlag wählen, der die rechtssichere Preisverwaltung übernimmt. Oder – das ist der einfachere Weg: Nach der Einführungsaktion einem Preis festsetzen und dabei bleiben. Statt weiterer Preisaktionen lieber Werbung schalten. 

Was ist erlaubt – und was nicht?

Auch wenn die Preisbindung einige Einschränkungen mit sich bringt, gibt es Spielräume. Autoren dürfen den Preis ihres Buches jederzeit ändern – solange sie dies sauber über das VLB kommunizieren und sicherstellen, dass der neue Preis überall gleichzeitig gilt. Auch unterschiedliche Preise für verschiedene Formate (Taschenbuch, Hardcover, E-Book, Großschrift-Ausgabe) sind völlig legal – denn jedes Format gilt als eigene Ausgabe.

Ebenso erlaubt ist es, Bücher zu verschenken – an Blogger, Influencer, Youtuber, Testleser oder im privaten Umfeld. Sehr wichtig dabei: Das Geschenk darf an keine Bedingung geknüpft sein. Eine Rezension als Gegenleistung ist ebenso wenig zulässig wie eine Kopplung an einen anderen Buchkauf. Auch Subskriptionsangebote – also vergünstigte Vorverkaufspreise – sind möglich, solange der Rabatt nicht mehr als 25 Prozent beträgt und der reguläre Verkaufspreis bereits festgelegt ist.

Streng verboten hingegen sind Rabattaktionen, die nur für bestimmte Gruppen gelten – etwa Studierende oder Newsletter-Abonnentinnen und -Abonnenten. Auch das Verschenken von Gutscheinen, die den Preis effektiv senken, ist nicht gestattet. Ebenso wenig darf eine Autorin oder ein Autor mit einer Spende pro verkauftem Exemplar werben – denn auch dies gilt rechtlich als geldwerter Vorteil für die Käuferin oder den Käufer.

Fazit: Was Autoren heute beachten müssen

Die Buchpreisbindung ist ein sensibles, aber beherrschbares Thema. Wer ausschließlich über Amazon veröffentlicht und dort den Preis exklusiv steuert, hat wenig zu befürchten – solange keine anderen Vertriebswege gegangen werden. Wer allerdings eine breitere Distribution anstrebt, sollte von Anfang an professionell planen: mit verbindlichen Preisen, sauberer VLB-Kommunikation und klarer Strategie. Gerade in der Einführungsphase lohnt es sich, mit zeitlich begrenzten Preisaktionen zu arbeiten und dann zu einem langfristig geltenden Preis zu wechseln.

Die Buchpreisbindung ist kein Auslaufmodell. Sie schützt den stationären Buchhandel und wird von vielen Verlagen, Händlerinnen und Händlern sowie Marktakteurinnen und -akteuren nach wie vor verteidigt. Für Selfpublisher bedeutet das, nicht nur kreativ und unternehmerisch zu denken, sondern auch juristisch sauber zu agieren. Es ist wichtig, sich vor jeder außergewöhnlichen Aktion rechtlich zu informieren. Dieser Blogbeitrag ist keine verbindliche Rechtsberatung, auch wenn dafür verfügbare Fakten mit bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden.

Informationsquellen:
https://mvb-online.de/
https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/buchpreisbindung/

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